Die Möglichkeit, bei einer privaten Krankenkasse (PKV) versichert zu sein, besteht, wenn der eigene Verdienst die Versicherungspflichtgrenze übersteigt oder Sie selbstständig Tätig sind.
Um als privat Versicherter die Übernahme der logopädischen Behandlung von der Krankenkasse zu erlangen, ist eine Heilmittelverordnung nötig, aus der die Indikation ersichtlich wird. Zusätzlich ist es ratsam, vorher mit der eigenen Krankenkasse zu klären, inwieweit diese die Behandlungskosten übernimmt, da dies je nach Vertrag mit der privaten Krankenkasse unterschiedlich geregelt ist. So kann es beispielsweise sein, dass diese die logopädische Behandlung nur teilweise übernimmt. Unabhängig davon, was Ihre Krankenkasse Ihnen erstattet, müssen Sie zunächst den kompletten Betrag an die logopädische Praxis zahlen. Dafür schließen Sie einen Behandlungsvertrag mit der logopädischen Praxis ab.
Die tatsächlichen Kosten einer logopädischen Behandlung sind je nach Praxis unterschiedlich. Empfohlen wird immer wieder der 1,8- bis 2,3-fache vdek-Satz.